Führt Mietenstopp zur schleichenden Enteignung?

„Uns ist der Appetit vergangen“, klagten die Teilnehmer, als nach dem Vortrag zum Frühstücksbuffet gebeten wurde. 

Zuvor hatte Hans-Joachim Beck, Vorsitzender Richter am Finanzgericht a.D. und Leiter Abteilung Steuern Immobilienverband IVD Bundesverband, in seinem Vortrag über den Mietendeckel und die daraus resultierenden Folgen berichtet. Und die 30 Zuhörer lauschten gespannt, geht es doch um die künftige Existenz. 

Das Mietengesetz vom 17.06.2019 gilt für nicht preisgebundene Wohnungen und soll ab 11.01.2020 rückwirkend gelten. Zwar hat das Land Berlin keine Gesetzgebungsbefugnis, doch solange das Bundesverfassungsgericht das Gesetz nicht aufhebt, hat es Gültigkeit. Und auch die nächste Bundestagswahl verheißt keine Entwarnung, ganz im Gegenteil: Das Landesgesetz könnte zum Bundesgesetz werden bei einer SPD-geführten Regierung, stellt Herr Beck in Aussicht. 

Doch worum geht es genau? Das Eckpunktepapier des Senates vom 18. Juni 2019 erklärt es:„Die öffentlich-rechtliche Begrenzung der Mieten erfolgt durch ein Landesgesetz, welches Anfang 2020 in Kraft treten soll. Die Regelungen sollen grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der heutigen Beschlussfassung der Eckpunkte durch den Senat greifen, um zu verhindern, dass die Mieten noch kurzfristig erhöht werden. Die Regelungen zur Miethöhe sollen auf fünf Jahre befristet werden. Für alle bestehenden Mietverhältnisse soll künftig ein gesetzlich festgelegter Mietenstopp gelten. Es werden Mietobergrenzen festgelegt, auf die bereits sehr hohe Mieten auf Antrag abgesenkt werden können. Bei Vermietung von Wohnungen darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis vertraglich vereinbart werden. “

Es gibt auch Ausnahmen:„Für Modernisierungsumlagen werden besondere Genehmigungs- und Anzeigepflichten eingeführt. Modernisierungsumlagen, durch die die Bruttowarmmiete um mehr als 0,50 Euro je Quadratmeter monatlich steigt, werden genehmigungspflichtig. Wirtschaftliche Härtefälle der Vermieterinnen und Vermieter sind auf Antrag zu genehmigen, wenn eine wirtschaftliche Unterdeckung nachgewiesen wird. Den davon betroffenen Mieterinnen und Mietern wird, sofern sie WBS-berechtigt sind, ein finanzieller Ausgleich in Höhe der Differenz zwischen genehmigter Miete und der Mietobergrenze gewährt. Verstöße gegen den Mietendeckel sollen als Ordnungswidrigkeit und mit Geldbuße geahndet werden können.“

Der Mietendeckel  ist de facto ein Mietenstopp. Die Erstvermietung von Neubauwohnungen ist davon noch ausgeschlossen, bei der Zweitvermietung greift die Mietobergrenze. Unter diesen Bedingungen wird ein Neubau unrentabel, ist sogar insolvenzgefährdet, so dass der Referent davon ausgeht, dass das Land Berlin hier nachgeben wird, geht es doch weiterhin auch darum, neue Wohnungen zu bauen und hierüber den Markt zu entlasten.

Die wirtschaftliche Härtefallregelung erscheint als Feigenblatt, um nicht gegen GG § 14 zu verstoßen, und gleicht einer Enteignung, wenn der Vermieter von den niedrigen Mieteinnahmen selbst ein zu geringes Einkommen hat, um für den Unterhalt des eigenen Lebens und des Eigentums aufzukommen.

Fünf Jahre soll der Mietenstopp gelten und dann? Wenn es eine bundesweite Gesetzgebung hierüber gibt, wird sich dieser nicht so leicht abschaffen lassen. Denn der Unterschied zwischen den regulierten und tatsächlichen Werten wird weiter wachsen. Wenn dann der Mietenstopp ohne Übergangsregelung wieder aufgehoben werden würde, wäre das fatal. 

Letztlich will man über die Mieten – und somit von hinten durchs Auge – Druck ausüben und die Preise für Bauland dämpfen. Die Zuhörer horchten auf, als die Absicht der Linken hervorgehoben wurde, einen Systemwechsel durchzuführen: Immobilien in „Volkseigentum“ zu überführen. Damit hat ein großer Teil unseres Landes bereits seine schmerzlichen Erfahrungen gemacht: Durch den jetzigen Eingriff des Landes in das Privateigentum  werden die Liegenschaften an Wert verlieren, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen werden ausgesetzt. Wer hält unter diesen Umständen an seinem Eigentum fest? Bleibt nur die Hoffnung auf die Bundesregierung, diesem tatsächlichen „Mietenwahnsinn“ der Berliner Regierung ein Ende zu bereiten.

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